Schülerbeförderung

Schülerbeförderung  im Landkreis Northeim

Schülerbeförderung ist die Beförderung der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg. Ein Anspruch auf Schülerbeförderung bzw. Kostenerstattung besteht nur für bestimmte Schülergruppen.
Eine Beförderungspflicht bzw. ein Erstattungsanspruch beschränkt sich auf den im § 114 Niedersächsisches Schulgesetz aufgeführten Personenkreis, d. h. die Kinder, die einen Schulkindergarten besuchen oder die an besonderen Sprachfördermaßnahmen teilnehmen sowie Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 bis 10 der allgemein bildenden Schulen sowie der 11. und 12. Schuljahrgänge der Schulen für Schülerinnen und Schüler mit geistigen Behinderungen. Weiterhin besteht der Anspruch für Schülerinnen und Schüler der Berufseinstiegsklasse, des Berufsvorbereitungsjahres sowie der Klasse 1 von Berufsfachschulen, soweit die Schülerinnen und Schüler diese ohne Sekundarabschluss -Realschulabschluss- besuchen.
Die Träger der Schülerbeförderung bestimmen danach in eigener Verantwortung auf welche Art und Weise sie dieser Beförderungs-oder Erstattungspflicht nachkommen. Dabei können sie sowohl die Beförderungsart (Schulbusse, ÖPNV) als auch die Mindestentfernung zwischen Wohnung und Schule festlegen, von der an die Beförderungs-oder Erstattungspflicht besteht.
Die Beförderung der Schülerinnen und Schüler findet im Landkreis Northeim überwiegend im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) statt. Nur dort, wo der ÖPNV keine Beförderungsmöglichkeiten bietet, werden u.a. Mietfahrzeuge eingesetzt.
Der Landkreis Northeim übernimmt die Kosten für die Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule der jeweiligen Schulform mit wenigen gesetzlich festgelegten Ausnahmen. Die entsprechenden Anträge auf Erstattung der Fahrtkosten liegen in den Sekretariaten der Schulen aus oder können auf der Internetseite des Landkreises Northeim unter Vordrucke heruntergeladen werden.
Auskünfte zu Fahrplänen, Ticketpreisen und speziellen Angeboten, nicht nur für Schüler, erhalten Sie u.a. bei den einzelnen Unternehmen und beim
Verkehrsverbund Süd-Niedersachsen GmbH (VSN)
Grätzelstr. 9
37079 Göttingen
Telefon 0551-99 80 99
Internet: www.vsninfo.de
Sollte es im Rahmen der Schülerbeförderung zu Problemen gekommen sein, so steht Ihnen das Beschwerdeformular, welches ebenfalls in den Sekretariaten der Schulen bzw. auf der Internetseite des Landkreises Northeim vorgehalten wird, zur Verfügung.
In dringenden Fällen besteht auch die Möglichkeit sich telefonisch an die/den zuständige(n) Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter (Frau Helmold bzw. Herrn Klindt, Tel.: 05551-708 362 oder 364) zu wenden.
 
Zu Fragen zur Fahrtkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler der Berufsbildenden Schulen steht zusätzlich Frau Meyer, Tel: 05551-708 364, zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Schülerbeförderung
 

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